Forderungsmanagement

Sie haben offene Forderungen?
Ein Kunde von Ihnen bezahlt die Rechnung nicht?

Dann ist schnelles Handeln gefragt. Nach aller Erfahrung ist ein Zuwarten mit der Durchsetzung der eigenen Forderung mit erheblichen finanziellen Risiken für Sie verbunden. Sie sind nämlich in der Regel nicht der einzige Gläubiger mit einer fälligen Forderung.

Der Schuldner versucht regelmäßig mit den unterschiedlichsten „Begründungen“, sich Zeit zu verschaffen, um seine bestehenden Verbindlichkeiten durch zukünftige (erhoffte) Einnahmen zu begleichen. In einer Vielzahl von Fällen schafft er dies jedoch nicht (mehr).

Eine entschlossene Beitreibung der eigenen Forderung ist deshalb die beste Möglichkeit, um doch noch an die vereinbarte Vergütung zu kommen. Übertriebene Rücksichtnahme oder Vorsicht sind hier fehl am Platz; Ihren Teil des geschlossenen Vertrages haben Sie schließlich bereits erfüllt.

Ich bearbeite Ihre Forderung zügig von der außergerichtlichen Mahnung über die ggf. notwendige Titulierung bis hin zur Vollstreckung in das bewegliche und in das unbewegliche Vermögen.

Zu Beginn der Beauftragung wird der Schuldner in vielen Fällen nochmals außergerichtlich zur Begleichung der Forderung angemahnt. Sollte er die Forderung und die geltend gemachten Kosten innerhalb der gesetzten Frist nicht begleichen leiten wird anschließend normalerweise die gerichtliche Titulierung der Forderung eingeleitet. Zahlt der Schuldner auch dann noch nicht, so steht als nächster Schritt die Zwangsvollstreckung an. 

Die einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen werden mit Ihnen jeweils abgestimmt. Sie entscheiden, ob der zuständige Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners beauftragt, eine evtl. bestehende Forderung des Schuldners gepfändet oder ob –bei vorhandenem Grundbesitz- die Vollstreckung in das s.g. unbewegliche Vermögen durch Eintragung einer Zwangssicherungshypothek oder durch die Einleitung der Zwangsversteigerung eingeleitet wird.