Erbrechtliche Gestaltung und Vorsorgeverfügungen

  • Gestaltung von Nachlass- und Nachfolgeregelungen im privaten und geschäftlichen Bereich durch die Erstellung von letztwilligen Verfügungen (Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag) oder durch die Übergabe von Vermögenswerten unter Lebenden, bspw. durch einen Übergabevertrag.
  • Beratung bei vorhandenen letztwilligen Verfügungen über die Rechte und Pflichten der Erben und der Enterbten (bspw. über das Pflichtteilsrecht).
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen.
  • Beratung über die gesetzlichen Erbfolgeregelungen und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten, wenn nach einem Todesfall eine letztwillige Verfügung nicht vorliegt oder nicht aufzufinden ist.
  • Absicherung der Unwägbarkeiten des Lebens über das Erstellen einer Vorsorgeverfügung. Hierbei wird eine oder mehrere Person(en) Ihres Vertrauens in einer individuell gestalteten Generalvollmacht in Vermögensangelegenheiten und in einer Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten als Bevollmächtigte benannt.
  • Erstellen einer Betreuungsverfügung mit dem Ziel, für den Fall, dass doch ein Betreuer bestellt werden muss, vom Betreuungsgericht eine von Ihnen genannte Person Ihres Vertrauens ausgewählt wird.
  • Außerdem legen Sie in einer Patientenverfügung konkret und verbindlich fest, welche im Einzelnen bezeichneten medizinisch möglichen Maßnahmen in bestimmten Lebenssituationen, in denen Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese verantwortlich zu bestimmen, an Ihnen vorgenommen werden sollen oder – im Einzelfall noch wichtiger- nicht mehr vorgenommen werden sollen.